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In den Fachrichtungen Hotel- und Tourismusmanagement, Event-, Veranstaltungs- und Kongressmanagement sowie Gastronomiemanagement (Food, Beverage and Culinary Management - im Akkreditierungsverfahren) können Bewerber und Bewerberinnen bei Eigenfinanzierung der Studiengebühren jetzt direkt ins duale Studium einsteigen. Das Besondere: Im Internationalen Business and Technologie Center werden unsere Studierenden bei den praktischen Ausbildungsinhalten von Fachkräften aus der Wirtschaft systematisch angeleitet und begleitet. Hierbei entwickeln sich unsere Studierenden in kürzester Zeit zu hochqualifizierten Mitarbeitern mit überdurchschnittlicher Praxiserfahrung und sicherem Auftreten. Die Rahmenbedingungen: Im IBTC erhält jeder Student
Der Praxisteil: Neben (mindestens) 2 Tagen an der Berufsakademie absolvieren die Studierenden ca. 20 Stunden pro Woche in qualifizierten Ausbildungsbetrieben des IBTC. Die Studierenden werden hierbei frühzeitig aktiv ins Tagesgeschäft eingebunden. Neben grundlegenden Kenntnissen wichtiger betrieblicher Abläufe wie Schriftverkehr, Büroorganisation und -kommunikation übernehmen sie zunehmend fachliche Aufgaben zur verantwortlichen und selbständigen Bearbeitung. Die Studierenden werden bei ihren Aufgaben von einem Praxistrainer unterstützt. Zulassungsvoraussetzungen:
Studienbewerberinnen und -bewerber reichen ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf mit Foto, Hochschulzugangsberechtigung, sonstige Zeugnisse und Referenzen früherer Arbeitgeber) über das Online-Bewerbungsformular des Studienortes München der Internationalen Berufsakademie ein. Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten: Die Studiengebühren der IBA in Höhe von € 515,- monatlich sind grundsätzlich von den Studierenden selbst zu tragen. Zusätzlich fallen € 85,- als Ausbildungsgebühr an. Die Ausblidungsvergütung beträgt 160 Euro im Monat. Viele Kreditinstitute bieten Studienkredite zu günstigen Konditionen an. Unsere Studienberater vor Ort beraten Sie hierzu gerne. In Einzelfällen vergibt die Fördergesellschaft der F+U Unternehmensgruppe Stipendien in Form eines monatlichen Zuschusses.
Studienfachrichtungen im Premium Eigenfinanzierungsmodell: Hotelmanagement im Bayrischen Hof in Heidelberg:
Das Hotel gehört seit dem Ende des 19. Jahrhunderts zum festen Bestandteil Heidelbergs. Es liegt im Zentrum von Heidelberg, direkt am Bismarckplatz und bietet mit 40 Zimmern eine entsprechende Größe und Ausstattung, um einschlägige Erfahrungen in allen Bereichen der Hotellerie sammeln zu können. Nach der Renovierung wird es nun auch gehobenen Ansprüchen gerecht. Im Laufe Ihrer Praxiszeiten werden Sie folgende Stationen durchlaufen:
Den Studienplan zur Fachrichtung Hotel- und Tourismusmanagement haben wir hier für Sie hinterlegt. (download pdf)
Tourismus- und Veranstaltungsmanagement im Stadtpalais von Hausen in Lorsch:
Neben dem klassischen Reisebürogeschäft mit den dazugehörigen Beratungsräumen werden in Lorsch Veranstaltungen geplant und durchgeführt. Hierzu stehen den Studenten im Stadtpalais von Hausen neben einem Veranstaltungsrestaurant mit großem Biergarten auch ein Spiegelsaal im barocken Stil zur Verfügung. Unter Anleitung von Fach- und Führungspersonal aus der Wirtschaft lernen unsere Studenten bei unserem Kooperationspartner, die Theorie direkt auch praktisch umzusetzen. Den Studienplan zur Fachrichtung Event-, Veranstaltungs- und Kongressmanagement haben wir hier für Sie hinterlegt. (download pdf)
Food, Beverage und Culinary Management im Veranstaltungsrestaurant in Lorsch:
Hier erfahren unsere Studenten, wie ein Restaurant professionell geführt und gefördert wird. Unter Anleitung unserer international anerkannten Dozenten bilden wir bereits seit über 20 Jahren zum Küchen- und Restaurantmeister aus. Gerade diese Erfahrung macht den Bereich Food, Beverage und Culinary Management so interessant. Den Studienplan zur Fachrichtung Food, Beverage and Culinary Management haben wir hier für Sie hinterlegt. (download pdf)
*Zugang zum Studium ohne (Fach-)Abitur
Hessisches Hochschulgesetz §63 Hochschulzugangsregelung (pdf)
Verwiesen (§ 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) wird dabei auf folgenden Paragraphen aus dem hessischen Hochschulgesetz:
Der Nachweis nach Nr. 1 oder 4 berechtigt zum Studium an allen Hochschulen, der Nachweis nach Nr. 2 in der entsprechenden Fachrichtung, der Nachweis nach Nr. 3 zu einem Studium an einer Fachhochschule oder in einem gestuften Studiengang an einer Universität. |